Widerrufsbelehrung

Stand 18.02.2026

EU-Verbraucherrechte-Richtlinie (Richtlinie 2011/83/EU)

Kein gesetzliches Widerrufsrecht bei Reiseleistungen mit festem Termin

Bei Verträgen über Reise- und Freizeitleistungen, die für die Leistungserbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsehen (z. B. Reisen, Unterkünfte, Transfers, geplante Aktivitäten), besteht grundsätzlich kein gesetzliches Widerrufsrecht nach Fernabsatzrecht.

Rücktritt (Stornierung) bei Pauschalreisen – wichtiger Hinweis zur Kostenstruktur

Sofern deine Buchung eine Pauschalreise darstellt, kannst du vor Reisebeginn jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Für den Fall des Rücktritts kann der Reiseveranstalter eine angemessene Entschädigung verlangen.

Wichtiger Hinweis: Unsere Pauschalreisen – insbesondere mehrtägige, länderübergreifende Touren mit komplexen behördlichen und operativen Anforderungen – erfordern frühzeitig umfangreiche Planung sowie teils nicht erstattbare Vorleistungen (z. B. Hotelkontingente, Transfers/Reisebus, lokale Guides, behördliche Genehmigungen/Permits, Handling-/Airportprozesse).

Dadurch können Rücktrittskosten je nach Tour, Land, Dauer und Komplexität erheblich variieren und bei kurzfristigem Rücktritt sehr hoch ausfallen. Die jeweils gültige Stornostaffel und Zahlungsregelungen werden transparent in der tourbezogenen Leistungsbeschreibung und in deiner Buchungsbestätigung ausgewiesen.

Diese Regelungen bilden pauschaliert den zu erwartenden Schaden ab und berücksichtigen mögliche Kostenersparnisse sowie eine anderweitige Verwendung der Reiseleistungen (z. B. Nachbesetzung über Wartelisten).

Rücktritt ohne Entschädigung bei außergewöhnlichen Umständen

Treten am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auf, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen, kann ein Rücktritt ohne Rücktrittsgebühr möglich sein.

Details ergeben sich aus den Pauschalreisebedingungen/AGB.

Ersatzteilnehmer (Vertragsübertragung) – Lösung für beide Seiten

Sofern deine Buchung eine Pauschalreise darstellt, kannst du innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn erklären, dass statt dir ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt (Ersatzteilnehmer).

Hinweis bei FlightQuest-Touren: Da unsere Touren in der Regel komplexe, flugbetriebliche und behördliche Anforderungen beinhalten (z. B. Teilnehmer-/Crewlisten, Dokumenten-Deadlines, Sicherheits- und Prozessvorgaben), muss ein Ersatzteilnehmer die tourbezogenen Anforderungen erfüllen und rechtzeitig vollständig alle erforderlichen Angaben und Unterlagen bereitstellen.

Andernfalls kann eine Übernahme im Einzelfall nicht möglich sein. Etwaige Mehrkosten, die durch die Vertragsübertragung entstehen, sind von dir und dem Ersatzteilnehmer zu tragen; diese werden nachvollziehbar ausgewiesen.

Wie du den Rücktritt erklärst

Bitte richte deine Rücktrittserklärung in Textform (z. B. per E-Mail) an:

FlightQuest.Space GmbH

Hessenring 71

61348 Bad Homburg v. d. Höhe

Deutschland

E-Mail: office@flightquest.space

Telefon: +49 6172 5951000

Empfohlene Angaben:

Buchungsnummer

Tour/Termin

Name(n) der Reisenden

eindeutige Erklärung des Rücktritts

Wenn FlightQuest nur vermittelt

Je nach Angebot tritt die FlightQuest.Space GmbH als Reiseveranstalter oder als Reisevermittler auf. Die jeweilige Rolle sowie die anwendbaren Bedingungen (insbesondere Storno-/Zahlungsregeln) werden in den Angebots- und Buchungsunterlagen ausdrücklich ausgewiesen.

Bei reiner Vermittlung gelten die Bedingungen des jeweiligen Reiseveranstalters/Leistungsträgers.