AGB

Stand 18.02.2026

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) UND REISEBEDINGUNGEN - FlightQuest.Space GmbH

Anbieter / Kontakt
FlightQuest.Space GmbH
Hessenring 71, 61348 Bad Homburg v. d. Höhe, Deutschland
Telefon: +49 6172 5951000
E-Mail: office@flightquest.space
Handelsregister: Amtsgericht Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 14217
USt-IdNr.: DE296238697
Geschäftsführer: Frank Mucke, Zafer Ertem

  1. Geltungsbereich
    1.1 Diese AGB gelten für alle Verträge über Reiseleistungen, die über FlightQuest.Space GmbH („FlightQuest“) angeboten, organisiert oder vermittelt werden.
    1.2 Maßgeblich sind stets die Leistungsbeschreibung und Buchungsbestätigung. Bei Widersprüchen gehen individuelle Vereinbarungen in der Buchungsbestätigung diesen AGB vor.
    1.3 Diese AGB gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern; zwingende Verbraucherrechte bleiben unberührt.

  2. Rolle von FlightQuest: Reiseveranstalter oder Reisevermittler
    2.1 FlightQuest tritt je nach Angebot entweder
    a) als Reiseveranstalter (insbesondere bei Pauschalreisen) oder
    b) als Reisevermittler (Vermittlung einzelner Reiseleistungen oder Leistungen Dritter)
    auf.
    2.2 Die jeweilige Rolle wird in der Leistungsbeschreibung und/oder Buchungsbestätigung ausdrücklich ausgewiesen.
    2.3 Bei Vermittlung gilt: Vertragspartner für die vermittelte Leistung ist der jeweilige Veranstalter/Leistungsträger. Es gelten dessen Bedingungen; FlightQuest schuldet die ordnungsgemäße Vermittlung.

  3. Buchungsanfrage, Auswahlprozess, Vertragsschluss
    3.1 Die Darstellung von Reisen/Leistungen auf der Website ist kein verbindliches Angebot, sondern eine Aufforderung, eine Buchungsanfrage abzugeben.
    3.2 Bei bestimmten Touren kann ein Bewerbungs- und Auswahlprozess vorgesehen sein (z. B. Kapazität, Sicherheits- und Prozessanforderungen, Dokumenten-Deadlines). Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht.
    3.3 Der Vertrag kommt zustande durch die Annahme deiner Buchungsanfrage in Textform (z. B. E-Mail) oder durch Zusendung einer Buchungsbestätigung.
    3.4 Buchungen für mehrere Reisende: Wenn du für weitere Personen buchst, bestätigst du, dass du bevollmächtigt bist, die vertraglichen Erklärungen auch für diese abzugeben und dass du dafür sorgst, dass alle Mitreisenden die Reisebedingungen erhalten.

  4. Leistungsumfang / Leistungsträger
    4.1 Umfang und Inhalte der Reise ergeben sich ausschließlich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung und Buchungsbestätigung.
    4.2 FlightQuest darf zur Erbringung der Leistungen Dritte (Leistungsträger) einsetzen (z.B. Hotels, Transferunternehmen, Guides, Handling-/Permit-Dienstleister).
    4.3 Besondere, nicht zugesicherte Wünsche sind nur verbindlich, wenn sie in der Buchungsbestätigung ausdrücklich als zugesichert aufgeführt sind.

  5. Preise, Leistungen, Steuern
    5.1 Die in der Leistungsbeschreibung genannten Preise gelten pro Person bzw. pro Einheit gemäß Leistungsbeschreibung.
    5.2 Im Reisepreis enthaltene und nicht enthaltene Leistungen sind in der Leistungsbeschreibung ausdrücklich ausgewiesen.
    5.3 Touren können je nach Land, behördlichen Anforderungen und operativer Komplexität besondere Kostenstrukturen aufweisen. FlightQuest weist in der Leistungsbeschreibung transparent aus, welche Kosten und Risiken typischerweise relevant sind (z. B. Handling/Permits/Transfers/Guides).

  6. Zahlungsbedingungen, Fälligkeiten, Sicherungsschein (bei Pauschalreisen)
    6.1 Zahlungsfälligkeiten (Anzahlung/Raten/Restzahlung) werden in der Buchungsbestätigung ausgewiesen.
    6.2 Bei komplexen Touren kann es erforderlich sein, dass bestimmte Reiseleistungen lange im Voraus verbindlich gebucht und (teilweise) vorfinanziert werden (z. B. Hotelkontingente, Transfers/Reisebus, lokale Guides, Genehmigungen/Permits, Handling-/Airportprozesse). Dies kann zu früheren Fälligkeiten führen als bei Standardreisen.
    6.3 Bei Pauschalreisen erhältst du vor Annahme von Zahlungen den gesetzlich erforderlichen Nachweis der Insolvenzsicherung (Sicherungsschein) zusammen mit den Buchungsunterlagen.
    6.4 Kommt du mit fälligen Zahlungen in Verzug, kann FlightQuest nach Mahnung und angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall kann FlightQuest eine angemessene Entschädigung gemäß Ziffer 10 verlangen, soweit gesetzlich zulässig.

  7. Mitwirkungspflichten und Dokumenten-Deadlines
    7.1 Du bist verpflichtet, alle für Buchung und Durchführung erforderlichen Angaben und Unterlagen vollständig, korrekt und fristgerecht bereitzustellen (z. B. Namensdaten laut Ausweis, Passdaten, Nationalität, Geburtsdatum, Notfallkontakt, ggf. besondere Bedürfnisse).
    7.2 Für Touren mit behördlichen Prozessen (z. B. außerhalb EU/EEA) gelten häufig fixe Deadlines (z. B. Crewlisten/Passdaten/Permits). Wenn du Unterlagen verspätet lieferst, kann die Durchführung einzelner Leistungen unmöglich werden oder Mehrkosten auslösen. Entstehende Mehrkosten trägst du, soweit du die Verspätung zu vertreten hast.

  8. Besondere Hinweise für Pilotinnen/Piloten und Crews (GA-spezifisch)
    8.1 FlightQuest organisiert Reisen und koordiniert Prozesse. Die Durchführung von Flügen erfolgt eigenverantwortlich durch den Piloten/PIC. Der PIC bleibt jederzeit verantwortlich für Flugvorbereitung, Wetter- und Go/No-Go-Entscheidungen, Luftraumbeachtung, Betriebssicherheit, Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften sowie die sichere Durchführung des Fluges.
    8.2 FlightQuest übernimmt keine Rolle als Luftfahrtunternehmen und erbringt keine Beförderungsleistung im Sinne eines Luftbeförderungsvertrages.
    8.3 Du bist verantwortlich, dass Luftfahrzeug, Crew und Dokumente (z. B. Lizenz, Medical, Funkzeugnis, Versicherungsnachweise, Einreise-/Visadokumente) die Anforderungen der jeweiligen Länder und der Tour erfüllen.
    8.4 Soweit für Genehmigungen/Permits/Handling behördlich Daten (z. B. Luftfahrzeugdaten, Crew-/Passdaten, Versicherungsnachweise) erforderlich sind, stellst du diese fristgerecht bereit.
    8.5 Ein Ersatzteilnehmer (Ziffer 11) muss ebenfalls alle tourbezogenen flugbetrieblichen und behördlichen Anforderungen erfüllen; andernfalls kann eine Übertragung abgelehnt werden.

  9. Änderungen vor Reisebeginn / Preisanpassungen (bei Pauschalreisen)
    9.1 FlightQuest kann unwesentliche Leistungsänderungen vornehmen, sofern diese den Gesamtzuschnitt der Reise nicht erheblich beeinträchtigen und sachlich gerechtfertigt sind.
    9.2 Wesentliche Änderungen wesentlicher Reiseleistungen vor Reisebeginn erfolgen nur nach den gesetzlichen Vorgaben; du erhältst in diesem Fall Informationen über deine Rechte (z. B. Annahme, Ersatzreise, Rücktritt).
    9.3 Preisanpassungen bei Pauschalreisen sind nur nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen und nur zulässig, wenn die Anpassungsgründe und Berechnungsmethode transparent dargestellt werden und du rechtzeitig informiert wirst.

  10. Rücktritt durch dich (Stornierung) bei Pauschalreisen
    10.1 Du kannst vor Reisebeginn jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist in Textform zu erklären (z. B. per E-Mail).
    10.2 Im Falle des Rücktritts kann FlightQuest als Reiseveranstalter eine angemessene Entschädigung verlangen.
    10.3 Die Entschädigung wird regelmäßig als pauschalierte Rücktrittsgebühr (Stornopauschale) nach dem Zeitpunkt des Rücktritts berechnet.
    10.4 Transparenzhinweis zur Kostenstruktur: Bei FlightQuest-touren können frühzeitig teils nicht erstattbare Vorleistungen anfallen (z. B. Hotelkontingente, Transfers/Reisebus, lokale Guides, Genehmigungen/Permits, Handling-/Airportprozesse). Daher können Rücktrittskosten je nach Tour, Land, Dauer und Komplexität erheblich variieren und bei kurzfristigem Rücktritt sehr hoch ausfallen.
    10.5 Die jeweils gültige Stornostaffel wird tourbezogen in der Leistungsbeschreibung und/oder Buchungsbestätigung ausgewiesen. Sie bildet pauschaliert den zu erwartenden Schaden ab und berücksichtigt mögliche Kostenersparnisse sowie eine anderweitige Verwendung der Reiseleistungen (z. B. Nachbesetzung über Wartelisten).
    10.6 dir bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass FlightQuest kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
    10.7 Auf Verlangen wird die Höhe der Rücktrittsgebühr nachvollziehbar begründet.
    10.8 Rücktritt ohne Entschädigung: Trittst du aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe zurück, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung dorthin erheblich beeinträchtigen, entfällt eine Rücktrittsgebühr, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

  11. Ersatzteilnehmer (Vertragsübertragung) bei Pauschalreisen
    11.1 Du kannst innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger erklären, dass statt dir ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt.
    11.2 Der Ersatzteilnehmer muss alle tourbezogenen Anforderungen erfüllen, insbesondere fristgerechte Bereitstellung notwendiger Angaben/Unterlagen für Buchung, behördliche Prozesse und operative Abläufe. FlightQuest kann die Übertragung ablehnen, wenn der Dritte die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt oder die Übertragung die Durchführung der Reise beeinträchtigen würde.
    11.3 du und der Ersatzteilnehmer haften gesamtschuldnerisch für den Reisepreis sowie für die durch die Übertragung entstehenden notwendigen Mehrkosten; diese werden nachvollziehbar ausgewiesen.

  12. Rücktritt/Kündigung durch FlightQuest
    12.1 Mindestteilnehmerzahl: FlightQuest kann bei Nichterreichen einer in der Leistungsbeschreibung/Buchungsbestätigung genannten Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe der gesetzlichen Fristen vom Vertrag zurücktreten. Bereits geleistete Zahlungen werden erstattet.
    12.2 Unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände: FlightQuest kann vom Vertrag zurücktreten, wenn solche Umstände die Durchführung der Reise erheblich beeinträchtigen. In diesem Fall erfolgen Erstattungen nach gesetzlichen Vorgaben.

  13. Reisemängel, Abhilfe, Fristen (bei Pauschalreisen)
    13.1 Wenn während der Reise Leistungen nicht vertragsgemäß erbracht werden, bist du verpflichtet, den Mangel unverzüglich anzuzeigen (Kontakt gemäß Reiseunterlagen), damit Abhilfe möglich ist.
    13.2 Wird ein Mangel nicht angezeigt und ist dadurch Abhilfe nicht möglich, können Ansprüche insoweit eingeschränkt sein, wie dies gesetzlich vorgesehen ist.
    13.3 Rechte bei Mängeln (z. B. Abhilfe, Minderung, Schadensersatz, Kündigung) richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften des Pauschalreiserechts.

  14. Haftung
    14.1 Bei Pauschalreisen richtet sich die Haftung von FlightQuest als Reiseveranstalter nach den gesetzlichen Vorschriften.
    14.2 Bei Vermittlung haftet FlightQuest für die ordnungsgemäße Vermittlung im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, nicht jedoch für die Durchführung der vermittelten Leistungen; hierfür haftet der jeweilige Veranstalter/Leistungsträger.
    14.3 Für die eigenverantwortliche Durchführung des Flugbetriebs durch den Piloten/PIC übernimmt FlightQuest keine Haftung (einschließlich Flugvorbereitung, Wetterentscheidungen, Luftraum-/Regelkonformität, Betriebssicherheit sowie Flugplanungs- und Durchführungsentscheidungen).

  15. Pass-, Visa-, Zoll-, Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften
    15.1 Du bist verantwortlich, die für die Reise erforderlichen Pass-, Visa- und Einreisebestimmungen sowie Gesundheitsvorschriften einzuhalten und erforderliche Dokumente rechtzeitig zu beschaffen, sofern FlightQuest dies nicht ausdrücklich als Leistung übernimmt.
    15.2 Entstehen Kosten oder Leistungsstörungen aufgrund fehlender/ungültiger Dokumente, trägst du diese, sofern du dies zu vertreten hast.

  16. Versicherungen
    16.1 Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie – je nach Tour – weiterer Reiseversicherungen (z. B. Auslandskrankenversicherung).
    16.2 Für Piloten/Crews empfehlen wir zusätzlich die Prüfung der luftfahrtspezifischen Versicherungen (z. B. Halterhaftpflicht, Kasko, Insassenunfall), passend zu Route und Ländern.

  17. Datenschutz
    Es gilt die Datenschutzerklärung von FlightQuest in der jeweils aktuellen Fassung. Für bestimmte Touren kann eine Übermittlung von Daten an Behörden/Leistungsträger in Drittstaaten erforderlich sein (z. B. Permits/Handling).

  18. Verbraucherstreitbeilegung
    FlightQuest ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.

  19. Schlussbestimmungen
    19.1 Es gilt deutsches Recht, soweit dem keine zwingenden verbraucherschützenden Vorschriften entgegenstehen.
    19.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Regelungen.
    19.3 Gerichtsstand: Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist Gerichtsstand Bad Homburg v. d. Höhe, soweit gesetzlich zulässig. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.