AGB
Stand 18.02.2026
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) UND REISEBEDINGUNGEN - FlightQuest.Space GmbH
Anbieter / Kontakt
FlightQuest.Space GmbH
Hessenring 71
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Deutschland
Telefon: +49 6172 5951000
E-Mail: office@flightquest.space
Handelsregister: Amtsgericht Bad Homburg v. d. Höhe
HRB 14217
USt-IdNr.: DE296238697
Geschäftsführer: Frank Mucke, Zafer Ertem
Geltungsbereich
1.1 Diese AGB gelten für alle von FlightQuest.Space GmbH („FlightQuest“) angebotenen, veranstalteten oder vermittelten Reiseleistungen.
1.2 Maßgeblich für Umfang und Inhalt der vertraglichen Leistungen sind ausschließlich die jeweilige Leistungsbeschreibung, diese AGB, die vorvertraglichen Informationen sowie die Buchungsbestätigung.
1.3 Bei Widersprüchen gehen individuell in Textform getroffene Vereinbarungen der Buchungsbestätigung diesen AGB vor.
1.4 Diese AGB gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern. Zwingende gesetzliche Rechte, insbesondere nach dem Pauschalreiserecht, bleiben unberührt.Rolle von FlightQuest
2.1 FlightQuest tritt je nach Angebot entweder
a) als Reiseveranstalter, insbesondere bei Pauschalreisen, oder
b) als Reisevermittler für einzelne Reiseleistungen oder Leistungen Dritter
auf.
2.2 Die jeweilige Rolle ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung und der Buchungsbestätigung.
2.3 Soweit FlightQuest lediglich vermittelt, kommt der Vertrag über die vermittelte Leistung unmittelbar zwischen dir und dem jeweiligen Leistungsträger zustande. FlightQuest schuldet in diesem Fall ausschließlich die ordnungsgemäße Vermittlung im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
2.4 Reiseleiter, lokale Vertreter, Hotels, Transferunternehmen, Guide-Partner, Handling-Agenturen, Permit-Dienstleister oder sonstige Dritte sind nicht berechtigt, von diesen AGB abweichende Zusagen zu machen, Vertragsinhalte zu ändern oder Ansprüche mit Wirkung gegen FlightQuest anzuerkennen, es sei denn, FlightQuest hat sie hierzu ausdrücklich in Textform bevollmächtigt.Reisekategorien
3.1 Kategorie A – Standardtouren
Standardtouren sind Reisen mit vergleichsweise geringem organisatorischem und behördlichem Aufwand. Hierzu zählen insbesondere Reisen innerhalb der Europäischen Union, des EWR oder der Schweiz mit einer Reisedauer von bis zu 13 Kalendertagen, bei denen keine außergewöhnlichen Genehmigungs-, Permit-, Handling-, Sicherheits- oder Sonderlogistikprozesse erforderlich sind.
3.2 Kategorie B – Expeditions-, Langstrecken- und Komplextouren
Expeditions-, Langstrecken- und Komplextouren sind Reisen mit erhöhtem organisatorischem, operativem, behördlichem oder wirtschaftlichem Aufwand. Hierzu zählen insbesondere Reisen außerhalb der Europäischen Union, des EWR oder der Schweiz, Reisen mit einer Dauer von mehr als 13 Kalendertagen sowie Reisen, bei denen behördliche Genehmigungen, Permits, besondere Handling-, Sicherheits-, Flughafen-, Transfer- oder Sonderlogistikprozesse erforderlich sind oder bei denen FlightQuest bereits lange vor Reisebeginn erhebliche Vorleistungen und Vorauszahlungen erbringen muss. Es genügt, wenn eines dieser Merkmale vorliegt.
3.3 Maßgeblich für die Einordnung ist ausschließlich die in der Leistungsbeschreibung und in der Buchungsbestätigung ausgewiesene Kategorie.Buchungsanfrage, Vertragsschluss, Buchung für Dritte
4.1 Die Darstellung von Reisen und Leistungen auf der Website, in Präsentationen, Newslettern, sozialen Medien oder sonstigen Veröffentlichungen stellt kein verbindliches Vertragsangebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Buchungsanfrage.
4.2 Bei bestimmten Touren kann ein Bewerbungs-, Auswahl- oder Freigabeprozess vorgesehen sein. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht.
4.3 Mit der Buchungsanfrage bietest du FlightQuest verbindlich den Abschluss eines Vertrages an. Der Vertrag kommt erst mit Zugang der Buchungsbestätigung in Textform zustande.
4.4 Weicht die Buchungsbestätigung inhaltlich von deiner Anfrage ab, liegt darin ein neues Angebot von FlightQuest. Der Vertrag kommt dann auf Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn du dieses innerhalb der in der Buchungsbestätigung genannten Frist annimmst oder die dort geforderte Zahlung leistest.
4.5 Buchst du für weitere Reisende, versicherst du, hierzu bevollmächtigt zu sein. Du bist verpflichtet, allen mitgebuchten Personen diese AGB, die Leistungsbeschreibung, die vorvertraglichen Informationen und die Buchungsunterlagen vollständig zur Verfügung zu stellen.Leistungsumfang, Leistungsänderungen vor Vertragsschluss, Einsatz Dritter
5.1 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung und der Buchungsbestätigung.
5.2 FlightQuest ist berechtigt, zur Erbringung der Reiseleistungen Dritte einzusetzen, insbesondere Hotels, Transferunternehmen, Guides, Reiseleitungen, Handling-Agenturen, Permit-Dienstleister, Sicherheits- und Operationspartner.
5.3 Besondere Wünsche, Nebenabreden, Zusagen oder Erwartungen sind nur verbindlich, wenn sie in der Buchungsbestätigung ausdrücklich als verbindliche Leistung aufgeführt sind.
5.4 Flugrouten, Flugplätze, Zwischenstopps, Reihenfolgen von Programmpunkten, Hotels, Transfers, Guides, Besichtigungen und sonstige logistische Abläufe entsprechen dem geplanten Stand bei Veröffentlichung. Änderungen vor Vertragsschluss bleiben vorbehalten, soweit sie aus sachlichen Gründen erforderlich sind und dir klar, verständlich und hervorgehoben vor Vertragsschluss mitgeteilt werden.Preise, variable Drittentgelte, Preisanpassung
6.1 Es gelten die in der Leistungsbeschreibung und Buchungsbestätigung ausgewiesenen Preise und Zahlbeträge.
6.2 Der in der Leistungsbeschreibung oder Buchungsbestätigung ausgewiesene Gesamtbetrag kann sich aus dem Reisepreis sowie – soweit ausgewiesen – aus von FlightQuest vorab vereinnahmten Vorschüssen auf variable Drittentgelte zusammensetzen.
6.3 Variable Drittentgelte im Sinne dieser AGB sind insbesondere flugbetriebliche, luftfahrzeugbezogene, airport-, handling-, treibstoff- oder operativ bedingte Entgelte, die nach tatsächlichem Anfall oder nachträglicher Abrechnung durch Dritte entstehen oder sich verändern können. Hierzu können insbesondere Handlingkosten, Landegebühren, Parkgebühren, Flughafen- und Terminalentgelte, Sicherheitsentgelte, Apron- oder Crew-Transporte, treibstoffbezogene Zahlungen, Zusatznächte, behördliche Entgelte oder vergleichbare Drittentgelte gehören.
6.4 Soweit variable Drittentgelte in der Leistungsbeschreibung, Buchungsbestätigung oder sonstigen Vertragsunterlagen ausgewiesen, kalkuliert oder als Vorschuss erhoben werden, handelt es sich nicht um den Reisepreis, sondern um vom jeweiligen Teilnehmer zu tragende Fremdkosten, die FlightQuest zur Erleichterung der Reiseabwicklung vereinnahmen, verwalten und an die jeweiligen Dritten entrichten darf.
6.5 Soweit sich solche variablen Drittentgelte nach Vertragsschluss, vor Reisebeginn, während der Reise oder erst nach Reiseende aufgrund tatsächlicher Abrechnung durch Flughäfen, Handler, Behörden, Hotels, Transportunternehmen, Treibstofflieferanten oder sonstige Dritte ändern, ist der jeweilige Teilnehmer verpflichtet, den sich aus entsprechenden Rechnungen, Belegen oder sonstigen nachvollziehbaren Abrechnungsunterlagen ergebenden Mehrbetrag nachzuzahlen. Entsprechend werden nicht verbrauchte oder zu hoch vereinnahmte Vorschussbeträge nach endgültiger Abrechnung erstattet.
6.6 FlightQuest wird variable Drittentgelte transparent und nachvollziehbar auf Grundlage der tatsächlich angefallenen und nachgewiesenen Kosten abrechnen. FlightQuest übernimmt hinsichtlich dieser variablen Drittentgelte weder das Preis- noch das Mengen- oder Verfügbarkeitsrisiko der jeweiligen Drittleistungsträger.
6.7 Der Reisepreis im engeren Sinne kann nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn nur erhöht oder gesenkt werden, wenn sich die der Reise zugrunde liegenden Kosten unmittelbar ändern aufgrund von
a) Änderungen der Kosten der Personenbeförderung infolge höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger,
b) Änderungen von Steuern, Abgaben oder sonstigen Entgelten für die vereinbarten Reiseleistungen, insbesondere Touristenabgaben oder vergleichbaren von Behörden oder sonstigen Dritten erhobenen Entgelten,
c) Änderungen der für die Reise maßgeblichen Wechselkurse.
6.8 Eine Preisänderung des Reisepreises erfolgt nur insoweit, wie sich die jeweilige Kostenänderung konkret auf die gebuchte Reise auswirkt. FlightQuest wird dir die Preisänderung auf einem dauerhaften Datenträger klar, nachvollziehbar und unter Angabe des Anpassungsgrundes sowie der Berechnung mitteilen.
6.9 Preiserhöhungen des Reisepreises sind nur wirksam, wenn sie dir spätestens 20 Tage vor Reisebeginn zugehen.
6.10 Übersteigt eine Preiserhöhung des Reisepreises 8 % des Reisepreises, gelten die gesetzlichen Rechte.
6.11 Sinkt nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn einer der in Ziffer 6.7 genannten Kostenbestandteile, ist der Reisepreis entsprechend zu senken. FlightQuest ist berechtigt, von einem zu erstattenden Mehrbetrag tatsächlich entstandene Verwaltungsausgaben abzuziehen, sofern diese nachgewiesen werden.
6.12 Soweit Leistungen in Fremdwährung kalkuliert werden, ist für die Berechnung der Preisänderung des Reisepreises der bei Vertragsschluss kalkulierte Wechselkurs und der zum tatsächlichen Leistungseinkauf maßgebliche Wechselkurs entscheidend.Zahlungsbedingungen, Fälligkeiten, Sicherungsschein
7.1 Der gesamte in Leistungsbeschreibung, Buchungsbestätigung oder Rechnung ausgewiesene Zahlbetrag ist vor Reisebeginn vollständig zu zahlen. Dies gilt auch dann, wenn sich der Zahlbetrag aus Reisepreis und Vorschüssen auf variable Drittentgelte zusammensetzt.
7.2 Für Reisen der Kategorie A ist der gesamte Zahlbetrag, sofern in der Buchungsbestätigung nichts Abweichendes geregelt ist, innerhalb von 7 Tagen nach Zugang der Buchungsbestätigung zur Zahlung fällig. Bei Buchung innerhalb von 60 Tagen vor Reisebeginn ist der gesamte Zahlbetrag sofort fällig.
7.3 Für Reisen der Kategorie B ist der gesamte Zahlbetrag sofort nach Zugang der Buchungsbestätigung, spätestens jedoch 180 Tage vor Reisebeginn, vollständig zur Zahlung fällig. Bei Buchung innerhalb von 180 Tagen vor Reisebeginn ist der gesamte Zahlbetrag sofort fällig.
7.4 Bei Pauschalreisen werden Zahlungen erst fällig, wenn dir der gesetzlich erforderliche Nachweis der Insolvenzsicherung (Sicherungsschein) übermittelt wurde, soweit gesetzlich erforderlich.
7.5 Nachforderungen aus der tatsächlichen Abrechnung variabler Drittentgelte werden mit Zugang der Abrechnung fällig, sofern in der Abrechnung keine andere Zahlungsfrist ausgewiesen ist.
7.6 Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist der Zahlungseingang bei FlightQuest.
7.7 Kommt es zu Rücklastschriften, Chargebacks oder sonstigen von dir zu vertretenden Rückbelastungen, trägst du die dadurch entstehenden Bank-, Zahlungsdienstleister- und Bearbeitungskosten.
7.8 Leistest du fällige Zahlungen trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung nicht, obwohl FlightQuest zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, die gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht besteht, ist FlightQuest berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Rücktrittskosten gemäß Ziffer 12 zu verlangen.Mitwirkungspflichten, Angaben, Unterlagen, Fristen
8.1 Du bist verpflichtet, alle für Buchung, Vorbereitung und Durchführung der Reise erforderlichen Angaben und Unterlagen vollständig, richtig und fristgerecht bereitzustellen.
8.2 Hierzu gehören insbesondere, soweit relevant: Namensdaten laut Ausweisdokument, Geburtsdatum, Nationalität, Passdaten, Aufenthaltsstatus, Notfallkontakte, besondere Bedürfnisse, Versicherungsnachweise, Visadokumente, Gesundheitsnachweise sowie bei pilotengeführten Touren zusätzlich Luftfahrzeugdaten, Kennzeichen, Zulassungsunterlagen, Lizenzdaten, Medical, Funkzeugnisse, Versicherungsnachweise, Gewichtsdaten, Besatzungsdaten und sonstige für Permits, Handling, Behörden oder Sicherheitsfreigaben erforderliche Dokumente.
8.3 Für Touren mit behördlichen, sicherheitsbezogenen oder operativen Prozessen gelten häufig feste Fristen. Änderungen oder Nachreichungen nach Ablauf solcher Fristen sind nur möglich, wenn und soweit dies im Einzelfall noch realisierbar ist.
8.4 Entstehen durch verspätete, unvollständige, fehlerhafte oder nachträglich geänderte Angaben und Unterlagen Mehrkosten, Zusatzaufwand, Verzögerungen, Ablehnungen, Umbuchungen, neue Permit-Verfahren, zusätzliche Handling-Prozesse, neue Hotel- oder Transferkosten oder der teilweise oder vollständige Ausfall von Leistungen, trägst du diese, soweit du die Ursache gesetzt hast oder sie aus deiner Sphäre stammt.
8.5 FlightQuest ist berechtigt, Reisende ganz oder teilweise von der Reise auszuschließen oder die Erbringung einzelner Leistungen abzulehnen, wenn erforderliche Angaben oder Unterlagen nicht rechtzeitig, nicht vollständig oder nicht korrekt vorliegen und dadurch Sicherheit, Durchführung, Behördenfreigaben oder operative Abläufe gefährdet werden. Gesetzliche Ansprüche von FlightQuest auf Ersatz daraus entstehender Kosten bleiben unberührt.Besondere Hinweise für Pilotinnen, Piloten, Luftfahrzeuge und Crews
9.1 FlightQuest organisiert Reisen und koordiniert Reise- und Bodenprozesse. FlightQuest ist kein Luftfahrtunternehmen und schuldet keine Luftbeförderung im Sinne eines Luftbeförderungsvertrages.
9.2 Die Durchführung von Flügen erfolgt eigenverantwortlich durch den jeweiligen verantwortlichen Piloten (PIC). Der PIC bleibt jederzeit verantwortlich für Flugvorbereitung, Lufttüchtigkeit, Beladung, Wetterbeurteilung, Go-/No-Go-Entscheidungen, Luftraumbeachtung, Einhaltung aller luftfahrtrechtlichen Vorschriften, Betriebssicherheit und sichere Flugdurchführung.
9.3 Jeder Reisende, Pilot, Halter und jede Crew ist selbst dafür verantwortlich, dass Luftfahrzeug, Besatzung und Unterlagen den Anforderungen der betreffenden Länder, Behörden, Versicherer, Flughäfen, Handler und der Tour entsprechen.
9.4 Anweisungen von FlightQuest, der Reiseleitung, von Operations- oder Sicherheitsverantwortlichen, Handling-Agenturen, Flughäfen oder Behörden im Zusammenhang mit Sicherheit, Ablaufkoordination, Treffpunkten, Slots, Transfers, Permit-Prozessen, Grenz- und Einreiseformalitäten sowie Gruppenlogistik sind verbindlich zu befolgen.
9.5 Ein Anspruch auf Durchführung bestimmter Flugrouten, Zwischenlandungen, Einflugpunkte, Ziel- oder Ausweichflugplätze, sofern diese nicht ausdrücklich als verbindliche Hauptleistung bestätigt wurden, besteht nicht.Änderungen von Reiseleistungen vor Reisebeginn
10.1 FlightQuest kann unwesentliche Änderungen von Reiseleistungen vor Reisebeginn vornehmen, soweit diese den Gesamtzuschnitt der Reise nicht erheblich beeinträchtigen, sachlich gerechtfertigt sind und nach Treu und Glauben erfolgen.
10.2 Als sachlich gerechtfertigt gelten insbesondere Änderungen aufgrund von Wetter, Sicherheit, Luftraum- oder Behördenlagen, Slots, Permit-Situationen, Flughafenvorgaben, Handling-Anforderungen, lokalen Sicherheitslagen, hotel- oder transportbedingten Kapazitätsänderungen, Änderungen von Öffnungszeiten, lokalen Verfügbarkeiten oder sonstigen Umständen, die außerhalb des Einflussbereichs von FlightQuest liegen.
10.3 Wesentliche Änderungen wesentlicher Reiseleistungen vor Reisebeginn erfolgen nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. In diesem Fall wirst du über deine Rechte informiert.Umbuchungen, Änderungswünsche, kein Anspruch auf Umplanung
11.1 Ein Anspruch auf Umbuchung, Terminänderung, Routenänderung, Hotelwechsel, Teilnehmerwechsel, Flugzeugwechsel, PIC-Wechsel, Änderung von Crewdaten, Zusatznächten, Wechsel in eine andere Tour oder sonstige Vertragsänderungen nach Vertragsschluss besteht nicht.
11.2 Änderungswünsche können von FlightQuest ausnahmsweise und ausschließlich nach freiem Ermessen angenommen werden, sofern dies organisatorisch, wirtschaftlich, sicherheitsbezogen und behördlich noch möglich ist. Eine Verpflichtung hierzu besteht nicht.
11.3 Nimmt FlightQuest einen Änderungswunsch an, trägst du sämtliche dadurch entstehenden tatsächlichen Mehrkosten, Drittentgelte, Zusatzaufwendungen und internen Bearbeitungskosten.
11.4 Bei Reisen der Kategorie B kann FlightQuest für Änderungswünsche regelmäßig eine Bearbeitungspauschale von bis zu EUR 500 pro Änderungsvorgang verlangen, soweit die tatsächlichen Bearbeitungskosten nicht höher sind. Sind die tatsächlichen Kosten höher, sind diese maßgeblich. Dir bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist.
11.5 Änderungen nach Ablauf behördlicher, operativer oder durch FlightQuest gesetzter Dokumenten- und Freigabefristen sind regelmäßig ausgeschlossen.Rücktritt durch dich vor Reisebeginn (Storno)
12.1 Du kannst jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist in Textform zu erklären. Maßgeblich ist der Zugang bei FlightQuest.
12.2 Der Nichtantritt der Reise wird grundsätzlich wie ein Rücktritt behandelt.
12.3 Trittst du vor Reisebeginn zurück oder trittst du die Reise nicht an, verliert FlightQuest den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann FlightQuest eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von FlightQuest zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen.
12.4 FlightQuest hat bei Rücktritt ein Wahlrecht zwischen
a) der konkret ermittelten angemessenen Entschädigung und
b) der nachstehenden pauschalierten Rücktrittsentschädigung.
Die einmal getroffene Wahl kann FlightQuest nur mit deinem Einverständnis ändern.
12.5 Wählt FlightQuest die pauschalierte Rücktrittsentschädigung, gelten folgende Stornostaffeln:Für Kategorie A:
bis zum 60. Tag vor Reisebeginn: 20 % des Reisepreises
vom 59. bis 30. Tag vor Reisebeginn: 40 % des Reisepreises
vom 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn: 55 % des Reisepreises
vom 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn: 70 % des Reisepreises
vom 14. bis 7. Tag vor Reisebeginn: 85 % des Reisepreises
ab dem 6. Tag vor Reisebeginn sowie bei Nichtantritt: 90 % des Reisepreises
Für Kategorie B:
bis zum 120. Tag vor Reisebeginn: 50 % des Reisepreises
vom 119. bis 106. Tag vor Reisebeginn: 60 % des Reisepreises
vom 105. bis 92. Tag vor Reisebeginn: 70 % des Reisepreises
vom 91. bis 78. Tag vor Reisebeginn: 80 % des Reisepreises
vom 77. bis 64. Tag vor Reisebeginn: 90 % des Reisepreises
ab dem 63. Tag vor Reisebeginn: 95 % des Reisepreises
bei Nichtantritt: 100 % des Reisepreises
12.6 Maßgeblich für die Berechnung ist der Tag des Zugangs der Rücktrittserklärung bei FlightQuest.
12.7 Dir bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass FlightQuest kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
12.8 FlightQuest empfiehlt dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.
12.9 Soweit zum Zeitpunkt des Rücktritts bereits variable Drittentgelte, Auslagen oder sonstige Fremdkosten für den jeweiligen Teilnehmer tatsächlich angefallen oder rechtlich bzw. wirtschaftlich unumkehrbar ausgelöst worden sind, sind diese vom Teilnehmer gegen Nachweis zu erstatten, soweit sie nicht bereits in der von FlightQuest gewählten konkreten oder pauschalierten Rücktrittsentschädigung enthalten sind.
12.10 Für separat vermittelte oder zusätzlich gebuchte Fremdleistungen, Versicherungen, Visa, individuell gebuchte Zusatzleistungen oder Leistungen Dritter können ergänzend oder abweichend die Bedingungen des jeweiligen Leistungsträgers gelten.13. Ersatzteilnehmer / Vertragsübertragung
13.1 Du kannst innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger erklären, dass statt deiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt.
13.2 Eine Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie FlightQuest nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn zugeht.
13.3 FlightQuest kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt.
13.4 Bei Reisen der Kategorie B gilt ergänzend: Ein Eintritt eines Dritten setzt voraus, dass alle sicherheitsbezogenen, luftfahrtrechtlichen, visum-, permit-, handling-, dokumentations-, behördlichen und operativen Anforderungen fristgerecht erfüllt werden können. Ist dies nicht der Fall oder kann dies nach objektiver Einschätzung von FlightQuest nicht mehr sichergestellt werden, ist FlightQuest zum Widerspruch berechtigt.
13.5 Du und der Ersatzteilnehmer haften gesamtschuldnerisch für den Reisepreis sowie für alle durch den Eintritt des Dritten entstehenden tatsächlichen Mehrkosten.14. Rücktritt oder Kündigung durch FlightQuest
14.1 FlightQuest kann vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn die in der Leistungsbeschreibung und Buchungsbestätigung angegebene Mindestteilnehmerzahl oder, soweit ausgewiesen, die Mindestanzahl an Luftfahrzeugen nicht erreicht wird.
14.2 Soweit in der Leistungsbeschreibung nichts Abweichendes geregelt ist, gilt für gruppengeführte Touren ergänzend, dass FlightQuest zum Rücktritt berechtigt ist, wenn weniger als 40 % der in der Leistungsbeschreibung angegebenen maximalen Teilnehmerzahl oder maximalen Anzahl der vorgesehenen Luftfahrzeuge verbindlich gebucht sind und die wirtschaftlich, organisatorisch oder sicherheitsbezogen sinnvolle Durchführung der Reise deshalb nicht gewährleistet ist.
14.3 Der Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl oder Mindestanzahl an Luftfahrzeugen ist dir spätestens innerhalb der gesetzlichen Fristen mitzuteilen, derzeit
a) bei Reisen von mehr als sechs Tagen spätestens 20 Tage vor Reisebeginn,
b) bei Reisen von mindestens zwei und höchstens sechs Tagen spätestens 7 Tage vor Reisebeginn,
c) bei Reisen von weniger als zwei Tagen spätestens 48 Stunden vor Reisebeginn.
14.4 FlightQuest kann ferner vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn FlightQuest aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Vertragserfüllung gehindert ist; in diesem Fall wird der Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis vom Rücktrittsgrund erklärt.
14.5 Im Fall eines berechtigten Rücktritts durch FlightQuest nach den gesetzlichen Vorschriften erhältst du den auf die betroffenen Leistungen entfallenden gezahlten Reisepreis nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen zurück.
14.6 FlightQuest ist berechtigt, dir statt eines Rücktritts einen Ersatztermin, eine Ersatzreise oder eine sonstige Vertragsänderung anzubieten. Du bist nicht verpflichtet, ein solches Angebot anzunehmen.15. Kündigung / Ausschluss aus wichtigem Grund, Sicherheit, Verhalten in der Gruppe
15.1 FlightQuest kann den Vertrag nach Reisebeginn kündigen oder einen Reisenden ganz oder teilweise von der weiteren Teilnahme ausschließen, wenn der Reisende trotz Abmahnung nachhaltig stört oder wenn sein Verhalten eine sofortige Beendigung des Vertragsverhältnisses rechtfertigt.
15.2 Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Reisende
a) die eigene oder die Sicherheit anderer gefährdet,
b) Anweisungen von FlightQuest, Reiseleitung, Organisatoren, Sicherheits- oder Operationsverantwortlichen, Flughäfen, Handling-Agenturen oder Behörden nicht befolgt,
c) den Ablauf der Reise, der Gruppe oder behördlicher Prozesse erheblich beeinträchtigt,
d) andere Reisende belästigt, bedroht, einschüchtert oder in erheblichem Maße Streit, Missstimmung oder Unruhe innerhalb der Gruppe verursacht,
e) alkohol- oder drogenbedingt nicht reisefähig ist oder Sicherheitsrisiken schafft,
f) gegen luftfahrtrechtliche, sicherheitsrelevante, grenzpolizeiliche, visarechtliche oder sonstige verbindliche Vorgaben verstößt,
g) durch falsche, verschwiegene oder verspätete Angaben und Unterlagen die Durchführung der Reise erheblich gefährdet.
15.3 Einer vorherigen Abmahnung bedarf es nicht, wenn sie objektiv entbehrlich ist, die sofortige Maßnahme zur Gefahrenabwehr oder Sicherung des Reiseablaufs erforderlich ist oder das Fehlverhalten so schwerwiegend ist, dass FlightQuest ein Festhalten am Vertrag nicht zugemutet werden kann.
15.4 Im Falle einer berechtigten Kündigung oder eines berechtigten Ausschlusses behält FlightQuest den Anspruch auf den Reisepreis, muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderweitigen Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen erlangt werden.
15.5 Sämtliche infolge des Verhaltens des ausgeschlossenen Reisenden entstehenden Mehrkosten, insbesondere für Betreuung, Sicherheitsmaßnahmen, Umbuchungen, Transfers, Unterbringung, zusätzliche Handling- oder Behördenkosten, Rückreiseorganisation oder sonstige Folgekosten, trägt der ausgeschlossene Reisende, soweit er den Grund gesetzt hat.
15.6 Ab dem Zeitpunkt des wirksamen Ausschlusses oder der wirksamen Kündigung besteht kein Anspruch mehr auf weitere von FlightQuest zu erbringende Reiseleistungen, soweit gesetzlich zulässig.16. Reisemängel, Mängelanzeige, Abhilfe
16.1 Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, kannst du Abhilfe verlangen.
16.2 Du bist verpflichtet, einen Reisemangel unverzüglich der Reiseleitung vor Ort oder FlightQuest anzuzeigen, damit Abhilfe möglich ist.
16.3 Reiseleiter, lokale Vertreter und von FlightQuest beauftragte Partner sind befugt, Mängelanzeigen und Abhilfeverlangen entgegenzunehmen und, soweit möglich und erforderlich, für Abhilfe zu sorgen. Sie sind nicht bevollmächtigt, Minderungs-, Rückzahlungs- oder Schadensersatzansprüche mit Wirkung gegen FlightQuest anzuerkennen.
16.4 Unterbleibt die unverzügliche Anzeige schuldhaft und konnte FlightQuest deshalb nicht abhelfen, können Ansprüche insoweit entfallen oder eingeschränkt sein, soweit dies gesetzlich vorgesehen ist.
16.5 Rechte wegen Reisemängeln richten sich im Übrigen nach den gesetzlichen Vorschriften.17. Haftung
17.1 Bei Pauschalreisen richtet sich die Haftung von FlightQuest als Reiseveranstalter nach den gesetzlichen Vorschriften.
17.2 Die vertragliche Haftung von FlightQuest für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach internationalen Übereinkünften oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleiben unberührt.
17.3 Soweit FlightQuest lediglich Reiseleistungen vermittelt, haftet FlightQuest nicht für die Durchführung der vermittelten Leistungen, sondern nur für eine ordnungsgemäße Vermittlung im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
17.4 FlightQuest haftet nicht für flugbetriebliche Entscheidungen, Maßnahmen und Unterlassungen des verantwortlichen Piloten (PIC), insbesondere nicht für Flugvorbereitung, Wetterentscheidungen, Luftraumbeachtung, Betriebssicherheit, Beladung, Flugdurchführung, Kraftstoffmanagement, Auswahl von Alternates, Einhaltung luftfahrtrechtlicher Vorschriften oder Go-/No-Go-Entscheidungen. Die Haftung von FlightQuest für selbst übernommene Reise- und Bodenleistungen bleibt hiervon unberührt.
17.5 FlightQuest haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- oder Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden, wenn diese Leistungen in der Leistungsbeschreibung und in der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistung gekennzeichnet sind und für dich erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise von FlightQuest sind. Eine Haftung von FlightQuest bleibt unberührt, soweit FlightQuest eigene Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten verletzt hat.18. Pass-, Visa-, Zoll-, Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften
18.1 FlightQuest informiert vor Vertragsschluss über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes, soweit FlightQuest als Reiseveranstalter auftritt und die Informationen gesetzlich geschuldet sind.
18.2 Soweit in der Leistungsbeschreibung nichts anderes ausdrücklich als Vertragsleistung übernommen wird, bist du selbst verantwortlich für die Beschaffung und das Mitführen aller für die Reise erforderlichen Dokumente, Visa, Einreise-, Transit-, Zoll- und Gesundheitsnachweise.
18.3 Entstehen wegen fehlender, ungültiger, verspäteter oder fehlerhafter Dokumente oder wegen der Nichtbeachtung einschlägiger Vorschriften Leistungsstörungen, Zusatzkosten oder der Verlust von Reiseleistungen, trägst du diese, soweit du dies zu vertreten hast.19. Versicherungen
19.1 FlightQuest empfiehlt dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung, einer Auslandskrankenversicherung und – je nach Reiseziel und Reiseart – weiterer sinnvoller Reiseversicherungen.
19.2 Für Pilotinnen, Piloten, Halter und Crews wird zusätzlich empfohlen, bestehende luftfahrtspezifische Versicherungen, insbesondere Halterhaftpflicht, Passagierhaftpflicht, Kasko, Insassenversicherung und gegebenenfalls Länderdeckungen, vor Reisebeginn auf Geltung, Deckungssumme und territorialen Anwendungsbereich zu prüfen.20. Datenschutz
20.1 Es gilt die Datenschutzerklärung von FlightQuest in ihrer jeweils aktuellen Fassung.
20.2 Soweit dies zur Durchführung der Reise erforderlich ist, dürfen personenbezogene Daten an Leistungsträger, Behörden, Permit-Dienstleister, Handling-Agenturen, Hotels, Transferunternehmen, Sicherheits- und Operationspartner sowie an Stellen in Drittstaaten übermittelt werden.
20.3 Du bist dafür verantwortlich, dass personenbezogene Daten von mitgebuchten Personen nur dann an FlightQuest übermittelt werden, wenn du hierzu berechtigt bist.21. Foto-, Video- und Medienaufnahmen
21.1 Im Rahmen der Reise können durch FlightQuest oder von FlightQuest beauftragte Dritte Foto-, Video-, Ton- und sonstige Medienaufnahmen angefertigt werden. Dies dient insbesondere der Reisedokumentation, der gruppenbezogenen Berichterstattung über die Tour, der redaktionellen Unternehmenskommunikation, der Darstellung des Reisegeschehens, der Außendarstellung von FlightQuest sowie der Information über vergangene und künftige Reisen.
21.2 FlightQuest ist berechtigt, Übersichts-, Gruppen-, Stimmungs-, Situations- und Begleitaufnahmen, auf denen der Reisende als Teil des allgemeinen Reisegeschehens erscheint und nicht individuell hervorgehoben wird, für die Dokumentation, Berichterstattung und Darstellung eigener Reisen und Veranstaltungen zu verwenden, soweit keine überwiegenden schutzwürdigen Interessen des Reisenden entgegenstehen.
21.3 Für individuell hervorgehobene Aufnahmen, Portraits, Interviews, Testimonials oder sonstige Mediennutzungen, die über die allgemeine Reiseberichterstattung und Dokumentation hinausgehen und insbesondere werblichen, vertrieblichen oder imagebildenden Zwecken dienen, holt FlightQuest im Buchungsprozess oder gesondert eine ausdrückliche Einwilligung des Reisenden ein. Die Einwilligung kann insbesondere die Nutzung auf Websites, Landingpages, Social-Media-Kanälen, in Newslettern, Präsentationen, Broschüren, Anzeigen, Presseveröffentlichungen, Messeauftritten sowie in sonstigen analogen und digitalen Kommunikationsmitteln von FlightQuest umfassen.
21.4 Eine erteilte Einwilligung kann bis spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn in Textform mit Wirkung für die künftige Planung und Nutzung widerrufen werden. Nach diesem Zeitpunkt bleibt der Widerruf jederzeit mit Wirkung für die Zukunft möglich.
21.5 Der Widerruf berührt nicht die Rechtmäßigkeit der bis zum Eingang des Widerrufs bereits erfolgten Verarbeitung, Nutzung, Veröffentlichung oder Verbreitung.
21.6 Nach Eingang eines Widerrufs wird FlightQuest künftig keine weiteren auf die widerrufene Einwilligung gestützten Nutzungen mehr vornehmen und bereits selbst beherrschte Inhalte im Rahmen der technischen, organisatorischen und wirtschaftlichen Zumutbarkeit entfernen, austauschen oder die betroffene Person unkenntlich machen, soweit keine andere Rechtsgrundlage für die weitere Nutzung besteht.
21.7 Kein Anspruch besteht auf Rückruf, Vernichtung oder vollständige Entfernung von bereits gedruckten Materialien, archivierten Inhalten, Presseveröffentlichungen, Drittveröffentlichungen, bereits ausgelieferten Newslettern, geteilten Social-Media-Inhalten oder sonstigen Veröffentlichungen, die außerhalb des tatsächlichen Einfluss- und Herrschaftsbereichs von FlightQuest liegen.
21.8 Bucht ein Reisender weitere Personen mit, hat er diese über mögliche Medienaufnahmen und die einschlägigen Hinweise von FlightQuest zu informieren. Eine Einwilligung wird hierdurch für Dritte nicht ersetzt.22. Verbraucherstreitbeilegung
FlightQuest ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.23. Schlussbestimmungen
23.1 Es gilt deutsches Recht, soweit dem keine zwingenden verbraucherschützenden Vorschriften entgegenstehen.
23.2 Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist Gerichtsstand Bad Homburg v. d. Höhe, soweit gesetzlich zulässig.
23.3 Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
23.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Regelungen.

